Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen
Mit der Anmeldung bietet der Auftraggeber dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages nach Maßgabe dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Reiseveranstalter die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt hat.
Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich durch die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dem für den Reisezeitraum gültigen Übernachtungsangebot bestimmt. Ergänzende und abweichende Nebenabreden werden nur wirksam, wenn der Reiseveranstalter sie schriftlich bestätigt. Die angegeben Preise sind Endpreise bzw. Übernachtungspreise. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Auftraggeber über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Mit der Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 50% auf den Gesamtauftragswert fällig, wenn keine anderen Zahlungsmöglichkeiten bestimmt werden. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage nach der Rechnungserstellung auf das angegebene Konto fällig.
Ein Rücktritt kann bis 4 Tage vor Reisebeginn kostenlos erfolgen. Diese Stornofrist bezieht sich auf das Gesamtstorno der Gruppe.
Die Höhe der Rücktrittsgebühren richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Pauschalen wie folgt: bis 3 Tage vor Reisebeginn 33%, ab 2. bis 1. Tag vor Reisebeginn 50%; ab 1. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, wie z.B. durch Krieg, Streik, Unruhen, Epidemien, hoheitlicher Anordnungen, Zerstörung der Unterkunft, so können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
Diese Rücktrittsbedingungen entfallen, wenn sich der Auftraggeber und der Reiseveranstalter anderweitig einigen.
Der Reiseveranstalter haftet, im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Reklamationen sind unbedingt sofort an Ort und Stelle anzumelden, damit der Leistungsträger die Möglichkeit hat, diese zu beheben.
Unterlässt es der Auftraggeber schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Ansprüche des Auftragsgebers verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung eines Reisenden verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise.
Alle Angaben in Prospekten, Internetseiten und Leistungsbeschreibungen entsprechen dem Stand der Drucklegung und Veröffentlichung. Berichtigungen bei Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorstehenden Reisebedingungen.
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